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Bundesrat billigt neues Klimaschutzgesetz

Der Bundesrat hat die Änderungen des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Durch die Änderungen gilt das Gesetz als entschärft. Denn: Zuvor musste jeder einzelne Sektor wie Landwirtschaft, Bau oder Verkehr bestimmte Klimaziele erreichen. Ab jetzt wird sektorübergreifend die Gesamtbilanz betrachtet und ob die Klima-Ziele insgesamt erreicht werden. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. April verabschiedet. Weil es nicht zustimmungspflichtig ist, hätte der Bundesrat das Gesetz nicht verhindern, sondern nur verzögern können. In seinem Beschluss weist der Bundesrat darauf hin, dass Strafzahlungen und Kosten für Ankäufe von Emissionsrechten drohen, wenn die Bundesregierung die Klimavorgaben der EU nicht erfüllt. 

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